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Arbeitsschutz im Homeoffice

Der Arbeitsschutz spielt nicht nur an der Betriebsstätte eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Belegschaft, sondern muss auch bei einer Tätigkeit im Homeoffice berücksichtigt werden. Was es rund um den Arbeitsschutz im Homeoffice zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsschutz im Homeoffice ist ebenso wichtig wie am traditionellen Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und sicherstellen, dass der Arbeitsbereich der Mitarbeiter den Anforderungen entspricht.

Fakten im Überblick

  • Telearbeitsplatz erfordert umfangreiche Vorgaben als mobiles Arbeiten
  • Externer Bildschirm von mindestens 15 Zoll bei Arbeiten am Laptop
  • Mindestgröße der Schreibtischfläche von 20 x 80 Zentimetern
Mitarbeiterin im Homeoffice bei Videomeeting – ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und sichere Arbeitsbedingungen im Büro.

Arbeitsschutz im Homeoffice: ein aktuelles Thema

Das Arbeiten im Homeoffice hat, bedingt durch die weltweite Coronapandemie, einen wahren Boom erlebt. Zahlreiche Arbeitnehmer haben ihre Arbeit von Zuhause aus erledigt und benötigten plötzlich einen heimischen Arbeitsplatz. Da Arbeitgeber in dieser Zeit selbst erleben konnten, wie produktiv ihre Angestellten beim Arbeiten von Zuhause aus sind, dürfte es auch künftig entsprechende Angebote in zahlreichen Unternehmen geben.

Für Arbeitnehmer ergeben sich aus der Tätigkeit im Homeoffice verschiedene Vorteile. Sie sparen die Zeit und Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte und können deutlich flexibler ihr Arbeitspensum erledigen. Allerdings spielen Arbeitsschutzgesetze auch im Homeoffice eine wichtige Rolle und sind daher ein Thema, mit welchem sich Arbeitgeber vermehrt beschäftigen.

Wichtiger Unterschied: Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten

Um die rechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz bei Arbeiten im Homeoffice korrekt zu erfüllen, müssen Arbeitgeber einen wichtigen Unterschied kennen, nämlich den zwischen dem so genannten Telearbeitsplatz und dem mobilen Arbeiten. Was im Rahmen der Coronapandemie vielfach in Unternehmen umgesetzt wurde, ist das mobile Arbeiten, und hier gelten weitaus geringere Vorgaben als bei einem vertraglich festgelegten Telearbeitsplatz. In beiden Fällen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Gesundheit und Sicherheit seiner Angestellten sicherzustellen.

Weiterhin muss dieser nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass vorab vertraglich festgelegt werden sollte, dass der Angestellte seinem Arbeitgeber für die notwendige Gefährdungsbeurteilung vor Ort Zutritt zu seinem Heimarbeitsplatz gewährt, da eine Gefährdungsbeurteilung nur vor Ort und persönlich möglich ist. Außerdem ist der Arbeitgeber nach ArbSchG dazu verpflichtet, seine Angestellten zur Arbeit im mobilen Büro gesondert zu unterweisen. Laut Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitgeber zudem dazu angehalten, auf die Arbeitszeiten und Pausenzeiten seiner Angestellten zu achten. Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, bei der Telearbeit die Gestaltung des heimischen Arbeitsplatzes.

Mitarbeiterin im Bürogespräch – Maßnahmen zum Arbeitsschutz und gesunden Arbeiten im Homeoffice-Umfeld.

Mobiles Arbeiten: geringe Vorgaben

Diese ArbStättV gilt jedoch nicht für Mitarbeiter, die mobiles Arbeiten nutzen. Sie sind rein rechtlich selbst für die Gestaltung ihres heimischen Arbeitsbereichs verantwortlich, sofern diese Arbeit nicht per Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Allerdings sollten Arbeitgeber ein Interesse an einem funktionalen, sicheren und ansprechenden Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden der Mitarbeiter haben und hierauf gemäß den Vorgaben der ArbStättV Einfluss nehmen.

Anforderungen an die Gestaltung des heimischen Arbeitsbereichs

Zur Einrichtung eines Arbeitsbereichs in den privaten Räumlichkeiten gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) verschiedene Empfehlungen, die als Mindeststandard anzusehen sind. Hierzu gehört, dass ein fester Tisch mit einer Arbeitsfläche in der Mindestgröße von 20 × 80 Zentimetern und ein Bürostuhl vorhanden sein sollten.

Ebenso sind bei Arbeiten am Laptop ein externer Bildschirm von mindestens 15 Zoll Größe und externe Eingabegeräte erforderlich. Der Raum des Arbeitens sollte über Tageslicht verfügen und mit einer ausreichenden Beleuchtung ausgestattet sein. Um Spiegelungen und blendendes Licht zu vermeiden, sollte der Schreibtisch mit Bildschirm seitlich zum Fenster aufgestellt werden.

Hygiene am heimischen Arbeitsplatz

Während die Betriebshygiene für Angestellte im Homeoffice nicht relevant ist, sollte der Hygiene am Arbeitsplatz auch bei Arbeiten von Zuhause aus ein gewisser Stellenwert eingeräumt werden. Dazu kann es sinnvoll sein, eine separate Unterweisung in Sachen Hygiene am Arbeitsplatz für Mitarbeiter durchzuführen, die teilweise oder vollständig von Zuhause aus arbeiten. Da im eigenen Hause keine professionelle Reinigungsfirma die regelmäßige Grundreinigung des Arbeitsbereichs übernimmt, müssen sich Angestellte selbst um die Hygiene an ihrem Arbeitstisch bemühen.

Zwei Mitarbeitende prüfen technische Ausstattung am Arbeitsplatz – sichere und ergonomische Gestaltung im Homeoffice.

Arbeitskleidung und Homeoffice

Wer als Angestellter im Kundendienst tätig ist und lediglich die administrativen Aufgaben vom Homeoffice aus erledigt, der trägt häufig Arbeitskleidung, und in einigen Berufsgruppen greifen sogar Vorschriften zur Arbeitskleidung. Aus verschiedenen Gründen ist es hierbei nicht sinnvoll, die Reinigung der Berufsbekleidung den Mitarbeitern zu überlassen. Eine nicht ausreichende oder fehlerhafte Wäsche kann dazu führen, dass die essenzielle Schutzwirkung der Arbeitskleidung beeinträchtigt wird und darunter der Arbeitsschutz leidet. Außerdem entsteht den Angestellten durch die Wäsche ein hoher Mehraufwand, der sowohl Zeit benötigt als auch Kosten verursacht.

Unser Team von bardusch bietet Unternehmen jeder Branche und Größe die professionelle Textilreinigung mit Erhalt der Schutzwirkung von Arbeitskleidung an. Mit diesem Service leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz Ihrer Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

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