
Arbeitskleidung richtig absetzen
Kleider machen Leute – doch nur wer wirklich typische Berufskleidung tragen muss, darf die Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen und so das Finanzamt an den Kosten daran beteiligen. Arbeitgeber haben in ihrem Unternehmen ein Direktionsrecht – sie dürfen eigene Regeln für das Tragen von Kleidung am Arbeitsplatz aufstellen.
In vielen handwerklichen Berufen, in Industrieanlagen oder landwirtschaftlichen Betrieben sowie auf dem Bau sind Schutzbekleidungen sogar vorgeschrieben, um den Arbeitsschutz einzuhalten.
Außerdem wünschen Chefs oft eine bestimmte Farbe der Oberbekleidung, um die Kundenaufmerksamkeit zu wecken und das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken. Im Dienstleistungssektor sind Anzug einschließlich Krawatte für die Herren oder Kostüm mit heller Bluse für die Damen auch heute noch Standard.
Doch Kleidung, die auch im privaten Leben genutzt wird, gilt nicht als Arbeitskleidung. So können Sie als Betroffener die Schweißerhose oder die Schuhe mit Stahlkappe von der Steuer absetzen, als Banker jedoch nicht ihren Anzug geltend machen und als Altenpfleger auch Ihr weißes T-Shirt nicht.
Das Wichtigste in Kürze
Kosten für typische Berufs- oder Arbeitskleidung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden – solange die Kleidung ausschließlich beruflich getragen wird.
Fakten im Überblick
- Absetzbar sind Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Kleidung
- Kleidung zählt nur dann, wenn sie typisch für den Beruf ist und nicht privat getragen werden kann
- Für Arbeitnehmer gelten die Kosten als Werbungskosten, für Selbstständige als Betriebsausgaben.
Diese Kleidung akzeptieren Finanzämter in der Regel
In der Regel erkennen die Finanzämter diese Bekleidung als beruflich erforderlich an:
- Schutzkleidung (Brandschutzkleidung, Helm, Laborausrüstung, Schuhe mit Stahlkappen)
- Uniformen oder andere Kleidung mit Dienstabzeichen
- Kittel und Jacken in Pflege- und Heilberufen
- Amtskleidung wie die Robe von Richtern, Anwälten oder Geistlichen
Da es jedoch keine exakten Vorschriften der Finanzbehörden dazu gibt, ist der Steuerpflichtige auf die Entscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters in den Finanzämtern angewiesen.
Wenn sie besonders stark beansprucht und oft ersetzt werden müssen, können auch diese Kleidungsstücke zur Berufsbekleidung gehören – geben Sie die entsprechenden Beträge in Ihrer Steuererklärung an:
- die Hosen/die Röcke von Kellnern
- der Anzug eines Bestatters
- die Trainingsbekleidung eines Sportlehrers

In welcher Steuererklärung sind die Kosten absetzbar?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können die Aufwendungen für Arbeitsbekleidung „von der Steuer absetzen“. Bei Angestellten zählen sie zu den Werbungskosten, sie mindern den zu versteuernden Lohn. Bis zu 1.000 € Werbungskosten berücksichtigt der Gesetzgeber bereits bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer.
Beträgt die Gesamtheit solcher Aufwendungen mehr als diese Pauschale, so lohnt es sich, nachträglich eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Früher wurde dieses Verfahren als Lohnsteuerausgleich bezeichnet. Selbstständige und Unternehmen können Kosten für die Berufskleidung als betrieblichen Aufwand in der Buchhaltung erfassen, der den Gewinn mindert und so die Steuerbelastung mindert. Die Berufsbekleidung wird dann in der Steuererklärung für die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer berücksichtigt.
Anschaffungskosten der Kleidung
Zu den Anschaffungskosten gehört natürlich zuerst der Kaufpreis, aber auch eventuelle Nebenkosten wie der Versand dürfen berücksichtigt werden. Obergrenzen für diesen Betrag gibt es nicht, denn teure Designerkleidung dürfte kaum als Berufskleidung zählen.
Die laufende Reinigung und Pflege
Steuerlich immer wieder umstritten sind die Kosten für das Waschen der Berufskleidung und auch deren Instandhaltung. Auch diese sind steuerlich absetzbar. Am einfachsten ist noch die Vorlage von Quittungen einer gewerblichen Reinigung, diese werden problemlos anerkannt. Wer seine am Arbeitsplatz getragene Mode jedoch selbst wäscht, sollte seine Berechnungen entsprechend dokumentieren, um für eine Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde gut gerüstet zu sein. Als Richtwerte für das Waschen, Trocken und Bügeln können diese Werte je Kilogramm Wäsche und je Waschgang gelten:
- Buntwäsche: 0,48 €
- Kochwäsche: 0,50 €
- Feinwäsche: 0,60 €
- Trockner: 0,34 €
Doch viele Arbeitnehmer scheuen sich davor, ihre Kleidung für das Waschen mit nach Hause zu nehmen, denn auch Schmutz, Chemikalien oder Öle kommen dann mit. bardusch hat hat solche Risiken zusammengefasst.
Pauschale Anerkennung von Kosten
Lohnt sich der Aufwand nicht, die Kosten für die Arbeitskleidung in der Steuererklärung einzeln auszulisten, so kann für alle beruflich notwendigen Arbeitsmittel eine Pauschale von 110 € jährlich angesetzt werden.
Raten für Miete oder Leasing
Viele Arbeitgeber gehen inzwischen dazu über, Arbeitskleidung zu mieten oder zu leasen. Gegenüber dem Kauf der Berufskleidung für ihre Angestellten bringt das für die Unternehmen einige Vorteile. Die regelmäßigen Miet- oder Leasingraten können sie sofort gewinnmindernd als Aufwand buchen, die Liquidität wird nicht durch einen einmaligen Anschaffungspreis belastet. Der Vertragspartner kümmert sich gleichzeitig aber auch um die Reinigung und die Instandsetzung der Kleidung. Wie Kunden von einem Textilmanagement bei bardusch profitieren können, zeigt unser Vergleich „Arbeitskleidung mieten oder kaufen?“.
Das Finanzamt an den Kosten beteiligen
Sowohl Anschaffung und Reinigung als auch Miete oder Leasing für Arbeitskleidung entstehen im Rahmen der Ausübung Ihres Berufes. Daher dürfen Sie diese Aufwendungen bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Sie werden erstaunt sein, welcher Betrag da zusammenkommt, wenn Sie das regelmäßige Waschen mitberücksichtigen. Für Unternehmen lohnt es sich, Angebote für Miete oder Leasing von Wäsche zu nutzen.
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