
Hygieneschulung
Hygiene spielt für den Gesundheitsschutz und Infektionsschutz eine wichtige Rolle und ist daher in allen Betrieben aus dem Lebensmittelbereich unverzichtbar. Hygieneschulungen durch das Gesundheitsamt oder befugte Personen vermitteln Mitarbeitern das notwendige Wissen zum sorgfältigen Umgang mit Lebensmitteln im Rahmen der Lebensmittelhygiene, Strategien zur Vermeidung der Übertragung von Krankheiten durch Krankheitserreger und zur Personalhygiene. Erfahren Sie hier, was bei Hygieneschulungen zu beachten ist, wer diese absolvieren muss und womit sie sich inhaltlich befassen.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Hygieneschulung vermittelt Mitarbeitenden im Lebensmittelbereich das nötige Wissen, um Infektionen und Krankheitsübertragungen wirksam zu vermeiden – Pflicht für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten.
Fakten im Überblick
- Erstbelehrung nach § 42 IfSG vor Arbeitsbeginn verpflichtend
- Folgebelehrung alle zwei Jahre erforderlich
- Zusätzliche Schulungen: Lebensmittelhygiene (§ 4 LMHV) und HACCP
Welche Belehrungen und Schulungen gibt es?
Verpflichtend für alle Personen, welche in ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln arbeiten, ist die Infektionsschutzbelehrung nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes. Sie wird auch Erstbelehrung genannt und muss vor Antritt einer entsprechenden Arbeitsstelle erfolgen und jederzeit nachgewiesen werden können. Darauf aufbauend gibt es die Folgebelehrung, welche im Abstand von zwei Jahren das Wissen auffrischen soll. Die Infektionsschutzbelehrung dient dem Infektionsschutz und vermittelt Wissen, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Solche Erreger übertragen sich beispielsweise durch den Kontakt mit Lebensmitteln oder eine nicht ausreichende Hygiene am Arbeitsplatz.
Neben der Infektionsschutzbelehrung gibt es außerdem die allgemeine Hygieneschulung zur Lebensmittelhygiene. Die rechtliche Grundlage hierzu ist in der Lebensmittelhygieneverordnung § 4 nachzulesen. Ausgeschlossen von der Pflicht zur Teilnahme sind Erwerbstätige mit Sachkenntnissen, die im Rahmen einer Berufsausbildung erworben wurden. Dazu gehören beispielsweise Köche. Eine Besonderheit ist die HACCP-Schulung, welche nur dann erforderlich ist, wenn eine Person als HACCP-Beauftragter oder Hygienebeauftragter im Unternehmen eingesetzt wird. Sie erfolgt einmalig und muss nicht aufgefrischt werden.
In welchen Branchen sind Hygieneschulungen vorgeschrieben?
Hygieneschulungen sind überall dort vorgeschrieben, wo ein Umgang mit Lebensmitteln erfolgt. Das ist beispielsweise in der Gastronomie der Fall. Ebenso gelten die Vorgaben für industrielle Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich und Berufsgruppen wie Fleischer und Metzger, Konditoren und ähnliches. Teilnehmer erhalten im Anschluss eine Bescheinigung, welche auch beim Wechsel des Arbeitgebers ihre Gültigkeit behält und unbedingt aufbewahrt werden sollte. Eine Bescheinigung muss jedoch nur für die Erstbelehrung ausgestellt werden, in der die Grundlagen vermittelt werden.
Wer führt Belehrungen und Schulungen zur Hygiene durch?
Die Erstbelehrung nach § 43 (1) Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, kann nur vom zuständigen Gesundheitsamt oder einem von diesem beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die alle zwei Jahre zu wiederholende Folgebelehrung darf laut IfSG intern im Unternehmen durchgeführt werden. Wer eine Hygieneschulung oder Belehrungen als Arbeitgeber selbst durchführen oder diese Aufgabe einen Mitarbeiter übertragen möchte, der sollte sich an der DIN 10514 orientieren. Sie berücksichtigt die aktuell gültigen Vorgaben. Alternativ dazu lassen sich solche Schulungen oder Belehrungen auch bei externen Anbietern absolvieren. Hierbei ist es möglich, dass eine Fachkraft für die Hygieneschulung in das Unternehmen kommt, die Teilnehmer an einem Schulungsort des Anbieters kommen oder ein Online-Angebot genutzt wird.
Arbeitskleidung als Thema der Hygieneschulung
Für die Hygiene in einem Betrieb und den Gesundheitsschutz spielt auch die Arbeitskleidung der Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Sie übernimmt eine Schutzfunktion, sofern sie korrekt getragen und gereinigt wird. Wird Berufsbekleidung von den Angestellten selbst gewaschen, besteht das Risiko einer fehlerhaften oder nicht ausreichenden Textilhygiene, die die Übertragung von Erregern zur Folge haben kann. Dem beugen Sie mit unserem Angebot für die Textilwäsche vor.
Über unseren bardusch Mietservice stellen wir Ihnen außerdem Arbeitskleidung für die Lebensmittelindustrie, Gastronomie oder andere Berufsgruppen zur Verfügung und übernehmen die professionelle Textilwäsche in unseren Großwäschereien. Dadurch entlasten Sie Ihre Mitarbeiter, die Arbeitskleidung nicht mehr zu Hause waschen und dabei geltende Hygienevorgaben berücksichtigen müssen. Ebenso können Sie bei uns spezielle HACCP-Kleidung mieten, die bei Tätigkeiten in besonders sensiblen Bereichen vorgeschrieben ist.
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