
So kann Hygiene am Arbeitsplatz sichergestellt werden
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung die Hygiene am Arbeitsplatz sicherzustellen. Damit werden durch Arbeitsprozesse und Beschäftigte entstehende Verunreinigungen im Büro, in Fertigungshallen, auf Verkaufsflächen und allen anderen Bereichen des Unternehmens beseitigt.
Das schützt einerseits die Gesundheit der Mitarbeiter und reduziert das Unfallrisiko, trägt andererseits aber auch zu einer angenehmeren Arbeitsatmosphäre bei. Gemeint ist damit konkret, dass Arbeitsstätten regelmäßig gründlich und bestenfalls durch Fachpersonal gereinigt werden müssen. Dabei werden neben Böden und häufig durch Mitarbeiter berührte Gegenständen je nach individuellem Bedarf auch die Arbeitsplätze der einzelnen Mitarbeiter, sanitäre Anlagen, Gemeinschaftsräume, Maschinen, Kaffeeküchen und ähnliches gesäubert.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsstätten regelmäßig gründlich zu reinigen und hygienegerecht zu betreuen – das schützt Beschäftigte, senkt Unfall- und Infektionsrisiken und schafft eine angenehme Arbeitsumgebung.
Fakten im Überblick
Bereiche mit besonderen Hygieneanforderungen
Besonders penibel muss auf Hygiene am Arbeitsplatz in Bereichen geachtet werden, in denen Mitarbeiter mit Gefahrstoffen oder Krankheitserregern in Berührung kommen, um Verletzungen, eine Infektion durch Viren oder Bakterien und andere negative Auswirkungen auf deren Gesundheit zu vermeiden. Das ist beispielsweise in der chemischen Industrie, der Pflege und Medizin und der Arzneimittelindustrie der Fall.
Andererseits gelten auch in Lebensmittel erzeugenden und verarbeitenden Betrieben nach Produktschutz HACCP strenge Vorgaben für die Hygiene am Arbeitsplatz. Sinnvoll ist immer eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit, um eine optimale Hygiene an Arbeitsstätten zu gewährleisten.
Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene am Arbeitsplatz
Maßnahmen zur Optimierung und Sicherstellung einer ausreichenden Hygiene am Arbeitsplatz sollten immer Teil eines erarbeiteten Hygieneplans sein. Dazu werden zunächst mögliche Gefahrenquellen ermittelt und anschließend geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft. Sie unterscheiden sich je nach konkretem Arbeitsbereich und den vor Ort herrschenden Gegebenheiten.
Eine Hygienemaßnahme, welche grundsätzlich in jedem Betrieb sinnvoll ist, ist die Einnahme von Speisen und Getränken durch Mitarbeiter nur in den dafür vorgesehenen Bereichen wie beispielsweise einer Kantine, Kaffeeküche, einem Pausenraum oder an vergleichbaren Orten ohne akute Gefährdung. Außerdem sollten Angestellte keine persönlichen Gegenstände im Arbeitsbereich ungeschützt aufbewahren, da hier eine Kontaminierung mit gefährdenden Stoffen stattfinden könnte und diese möglicherweise in andere Bereiche verschleppt werden.
Regelmäßiges Händewaschen für bessere Hygiene am Arbeitsplatz
Um eine Übertragung gefährlicher Stoffe zu verhindern, ist auch eine ausreichende Handhygiene wichtig. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder vor einem Arbeitsplatzwechsel werden dazu die Hände gründlich gewaschen oder mit Desinfektionsmittel gereinigt. Das ist auch im Sinne des Infektionsschutzes, welcher seit der Verbreitung des Coronavirus einen wichtigen Stellenwert in allen Unternehmen haben sollte, eine sinnvolle Schutzmaßnahme.
Gegen die Ausbreitung von Viren am Arbeitsplatz kann zudem in den verbindlichen Hygienetipps festgelegt werden, in welchem Intervall ein gründliches Lüften der Räumlichkeiten stattfinden muss. Ist eine moderne Anlage zur Klimatisierung vorhanden, entfällt zwar die Notwendigkeit des Lüftens, dafür muss jedoch die Klimaanlage im vorgesehenen Intervall gewartet und gereinigt werden.
Arbeitskleidung und PSA als Teil der Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Zu den Hygienemaßnahmen in Unternehmen gehört außerdem die richtige Reinigung und Pflege der Arbeitskleidung. Sie muss je nach Art der Kleidung fachgerecht und möglicherweise nach berufsspezifischen Vorgaben gereinigt werden, was vor allem durch einen professionellen Textilservice sichergestellt werden kann. Waschen Angestellte ihre Arbeitskleidung selbstständig, kann hier möglicherweise kein voller Schutz durch eine korrekte Reinigung sichergestellt werden.
Außerdem ist ein externer Textilservice wie unser Team von bardusch ihn Unternehmen jeder Art und Größe anbietet eine Entlastung für die Angestellten. Sie können sich auf perfekt gereinigte Berufsbekleidung mit voller Schutzwirkung verlassen. Das verbessert nicht nur die erforderliche Hygiene am Arbeitsplatz, sondern sorgt auch für mehr Mitarbeiterzufriedenheit. Unseren Textilservice bieten wir für Mietkleidung jeder Art und für zahlreiche Branchen an. Dabei übernimmt unser Team als externer und erfahrener Partner die Wäschelogistik für Ihr Unternehmen.
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