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Ziel und rechtliche Grundlage von Arbeitsschutz-Unterweisungen

In einer Arbeitsschutz-Unterweisung werden Ihren Mitarbeitern umfangreiche Informationen und praktische Anleitungen für ein gesundheitsgerechtes und sicheres Arbeiten vermittelt.

Damit schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung für eine höhere Arbeitssicherheit durch ein geringeres Unfall- und Verletzungsrisiko. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind Teil der Unternehmerpflichten und werden durch Gesetze und Verordnungen von Bund, Ländern und der DGUV geregelt. Hierzu gehören beispielsweise § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, die Paragraphen 9 und 12 der Betriebssicherheitsverordnung, § 4 der Unfallverhütungsvorschrift und einzelne Vorgaben der DGUV. Außerdem spielen das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Biostoffverordnung, die Strahlenschutzverordnung und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hierbei eine Rolle.

Für die korrekte Ausführung der Arbeitsschutz-Unterweisung trägt in jedem Fall die Unternehmensleitung die Verantwortung. Sie hat jedoch die Möglichkeit, Führungskräfte oder andere Experten innerhalb des Unternehmens mit der Gefährdungsbeurteilung, der Erarbeitung von Betriebsanweisungen und der Durchführung der Arbeitsschutz-Unterweisung zu beauftragen. Möglich ist zudem das Heranziehen externer Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsschutz-Unterweisungen vermitteln Mitarbeitern das Wissen für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten und sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und müssen regelmäßig sowie bei besonderen Anlässen durchgeführt werden.

Fakten im Überblick

  • Jährliche Unterweisungen für alle Mitarbeiter, bei Azubis zweimal pro Jahr
  • Anlässe sind neue Arbeitsgeräte, geänderte Aufgaben, Unfälle oder Fehlverhalten

Wie finden Arbeitsschutz-Unterweisungen statt?

Ein systematischer Arbeitsschutz sollte sich aus mehreren Schwerpunkten zusammensetzen. Dazu gehört neben der Gefährdungsbeurteilung die Unterweisung in Schutzmaßnahmen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird durch von der Unternehmensleitung benannte Fachkräfte zunächst ermittelt, welche Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld der Mitarbeiter vorhanden sind. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung können anschließend Maßnahmen für die Verbesserung der Arbeitssicherheit erarbeitet werden.

Diese Maßnahmen werden dann in Form von Unterweisungen allen Mitarbeitern als verbindliche Arbeitsanweisung vermittelt. Dazu können unterschiedliche Formen gewählt werden. In einigen Bereichen ist eine Unterweisung zum Arbeitsschutz direkt am Arbeitsplatz der Mitarbeiter durch die DGUV vorgeschrieben. In allen anderen Fällen kann mündlich per Vortrag in geeigneten Räumlichkeiten innerhalb oder außerhalb des Unternehmens unterwiesen werden.

Möglich ist in einigen Fällen auch eine elektronische Arbeitsschutz-Unterweisung. Unabhängig von der Form ist es wichtig, die Inhalte leicht verständlich aufzubereiten und ein ausreichendes Zeitfenster für Rückfragen einzuplanen. Mitarbeiter sollten im Anschluss an die Unterweisung erfahren haben, wie sie mit Maschinen und Arbeitsgeräten korrekt umgehen, wie sie ihren Arbeitsplatz gesundheitsfördernd gestalten, wie sie bei Unfällen Erste Hilfe leisten und wie ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen erfolgen kann.

Wann müssen Unterweisungen zum Arbeitsschutz stattfinden?

Grundsätzlich ist nach §4 DGUV Vorschrift 1 geregelt, dass Arbeitsschutz-Unterweisungen jährlich für alle Angestellten durchgeführt werden müssen. Für Auszubildende gilt laut DGUV, dass eine solche Unterweisung zwei Mal pro Jahr durchzuführen ist. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Anlässe wie das Einstellen neuer Mitarbeiter, eine Änderung von Arbeitsaufgaben oder das Verwenden neuer Arbeitsgeräte, auffälliges Fehlverhalten von Mitarbeitern oder das Auftreten von Unfällen. Ebenso sollten Mitarbeiter durch eine zusätzliche Auffrischung oder Vertiefung der Belehrungen zur Arbeitssicherheit unterstützt werden, wenn sie sich mit Fragen an ihre Vorgesetzten wenden.

Welche Vorteile haben Gefährdungsbeurteilung
und Unterweisung für Firmen?

Wie bereits erwähnt, gehört es zu den unternehmerischen Pflichten, die Mitarbeiter in Sachen Arbeitssicherheit vor Gefährdungen zu schützen und sie in gesundheitsgerechtem Verhalten an ihrem Arbeitsplatz zu unterweisen. Neben der reinen Pflichterfüllung ergeben sich daraus jedoch viele Vorteile für Unternehmen. Sie leisten hiermit einen wichtigen Beitrag zu störungsfreien Betriebsabläufen, welche wiederum für Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmenswachstum unerlässlich sind.

Außerdem wird die Arbeitszufriedenheit und dadurch die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen gefördert. Auch die dauerhafte Qualitätssicherung und die Reduzierung von Ausfallzeiten lassen sich zu den Vorteilen einer sorgfältig geplanten, professionellen und regelmäßig durchgeführten Unterweisung zum Arbeitsschutz zählen.

Textilservice und Mietwäsche für einen besseren Arbeitsschutz

Das Tragen berufsgerechter Arbeitskleidung ist für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben und bietet auch für zahlreiche weitere Tätigkeiten diverse Vorteile für die Arbeitssicherheit. Auch auf diesen Aspekt sollten Mitarbeiter während einer Arbeitsschutz-Unterweisung hingewiesen werden. Mit unserem Textilservice können Sie sich auf eine fachgerechte und materialschonende Reinigung für eine einwandfreie Hygiene der Arbeitskleidung verlassen. Neben der professionellen Reinigung erhalten Sie bei bardusch auch Miettextilien in Form von Berufsbekleidung und Nutzwäsche, beispielsweise für die Bereiche Medizin und Pflege, oder Miettextilien aus dem Sortiment der Schutzkleidung für unterschiedliche Arbeitsumgebungen.

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