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Schutzkleidung am Arbeitsplatz

In Unternehmen gibt es unterschiedliche Gründe dafür, warum Mitarbeiter eine einheitliche Arbeitskleidung tragen. Generell wird unterschieden zwischen Schutzkleidung, die getragen werden muss, um sich vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen, und der normalen Arbeitskleidung, die lediglich für ein einheitliches Erscheinungsbild sorgen soll.

Das Wichtigste in Kürze

Schutzkleidung am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie schützt Mitarbeiter vor beruflichen Risiken und ist in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben. Neben der richtigen Auswahl und Nutzung der Schutzkleidung spielt auch deren Instandhaltung eine entscheidende Rolle.

Fakten im Überblick

  • Schützt vor beruflichen Gefahren wie Chemikalien und Hitze
  • Gesetzlich vorgeschrieben in vielen Arbeitsbereichen
  • Mietmodelle sparen Aufwand und Kosten

Was ist Schutzkleidung und wann sollte diese getragen werden?

Im beruflichen Alltag tragen vor allem Menschen Schutzkleidung, die im Bereich des Handwerks oder der Industrie tätig sind. Häufig kommt diese auch im medizinischen Bereich als Arbeitskleidung zum Einsatz. Schutzkleidung dient der Arbeitssicherheit und soll den Gefahren, die mit der Tätigkeit einhergehen, vorbeugen. Dazu zählen unter anderem Chemikalien, Säuren oder auch extreme Kälte. Die Gefahrenquellen sind unterschiedlichster Art, dementsprechend muss auch die persönliche Schutzausrüstung jedes Einzelnen verschieden sein.

Das Gebiet der Schutzkleidung ist sehr variantenreich: Egal ob Helm, Schutzbrille, Atemmaske oder Sicherheitsschuhe – für den Arbeitsschutz im Unternehmen sollte immer bestens gesorgt sein, damit die Arbeitnehmer stets sicher ihrer Beschäftigung nachgehen können. Neben dem Bereitstellen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sollten die Angestellten auch in der richtigen Nutzung selbiger unterwiesen werden.

Welche Arten von Schutzkleidung gibt es?

Schutzkleidung findet in den unterschiedlichsten Branchen Anwendung. Egal, ob bei Straßenarbeiten oder im Umgang mit Metallen und Chemikalien: Die Arbeitssicherheit sollte immer an oberster Stelle stehen. Schutzkleidung wird immer individuell an die Gegebenheiten einer Branche angepasst, weshalb Arbeitnehmer verschiedene Varianten tragen.

Warnkleidung

zum frühzeitigen Erkennen von Personen, beispielsweise im Straßenverkehr, bei Gleisarbeiten oder auf anderen Baustellen.

Chemikalienschutzanzüge

unterscheiden sich je nach Art und Aggregatszustand der Chemikalie, um die gewünschte Schutzwirkung zu erzielen.

Wetterschutzkleidung

zum frühzeitigen Erkennen von Personen, beispielsweise im Straßenverkehr, bei Gleisarbeiten oder auf anderen Baustellen.

Flammenschutzanzüge

schützen kurzzeitig bei Kontakt mit Feuer, da diese aus flammenhemmendem Material gefertigt sind.

Maschinenschutzanzüge

enge Ärmel- und Beinabschlüsse zum Verhindern eines Hängenbleibens an Wellen oder Spindeln, verdeckte Knöpfe, keine Außentaschen.

Schweißerschutzanzüge

aus flammhemmender Baumwolle, hitzebeständigem Leder oder Spezialfasern. Diese sollen vor Verbrennungen durch Metallspritzer oder bei kurzzeitigem Kontakt mit Flammen oder UV-Strahlen schützen.

Welche Normen gibt es bei Schutzkleidungen?

Damit eine neue Berufskleidung für maximalen Arbeitsschutz eingesetzt werden kann, muss diese in einem Prüflabor hinsichtlich unterschiedlicher Eigenschaften geprüft werden. Verläuft diese Prüfung erfolgreich, erfolgt eine Zertifizierung durch eine zugelassene Stelle. Dabei werden Gestaltung, Ausführung und auch die Schutzwirkung berücksichtigt.

Im Wesentlichen unterscheidet man bei der persönlichen Schutzausrüstung, welche alle Gegenstände umfasst, die am Körper benutzt werden und vor schädlichen Einwirkungen schützen sollen, zwischen drei Kategorien:

Kategorie I

Arbeitsschutz vor einfachen persönlichen Risiken, deren Auswirkungen vom Benutzer rechtzeitig wahrgenommen werden können. Dienstkleidung zur Arbeitssicherheit aus der Kategorie I benötigt keine EG-Baumusterprüfbescheinigung.

Kategorie II

schützt vor Gefahren mittleren Risikos, z.B. Warnschutzbekleidung oder Berufskleidung mit leichtem Hitzeschutz. Schutzkleidung der Kategorie II muss durch eine EG-Baumusterprüfbescheinigung zertifiziert werden.

Kategorie III

Schutzkleidung, die vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützen soll. Man geht davon aus, dass der Benutzer die Risiken und die Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann. Die Zertifizierung erfolgt durch eine externe Stelle, wobei in regelmäßigen Abständen das Qualitätssicherungssystem überwacht wird.

Regeln bei der Anwendung von Schutzkleidung

Nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und man zu dem Entschluss kommt, Schutzkleidung einzuführen, ist es mit dem reinen Bestellen und Tragen dieser noch nicht getan.

Die Benutzer müssen in die richtige Handhabung, Benutzung und Aufbewahrung der neuen Berufskleidung eingewiesen werden, denn schon ein kleiner Fehler kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Dazu gehört auch die Erläuterung möglicher Gefahren, die am Arbeitsplatz entstehen können.

Wichtig: Instandhaltung der Schutzkleidung

Auch die Instandhaltung der Schutzkleidung ist wichtig: Deren Reinigung muss normgerecht erfolgen und sollte nur von Profis übernommen werden. Auch auf kleine Risse oder sonstige Abnutzungen muss geachtet werden. Nur wenn die Schutzkleidung intakt ist, kann der volle Arbeitsschutz gewährleistet werden.

Schutzkleidung: Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber muss die Betriebsanweisungen für das Benutzen von Schutzkleidung jeder Art erstellen. In regelmäßigen Abständen gilt es, die korrekte Benutzung der Schutzkleidung zu kontrollieren. Die Regeln für Arbeitnehmer sind einfach: Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die Schutzkleidung entsprechend der Bestimmungen des Arbeitgebers zu tragen. Bei Unfällen infolge von Verstößen kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Zudem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie die Erteilung einer Abmahnung und eine darauffolgende Entlassung.

Was kostet Schutzkleidung?

Die Kosten für Schutzkleidung werden in den meisten Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Vor allem dann, wenn eine Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit der Schutzkleidung ergeben hat. Diese Regelung ist im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn der Arbeitnehmer Arbeitskleidung aus persönlichen Sicherheitsgründen trägt, beispielsweise um die eigene Kleidung zu schonen, können ihm die Kosten ganz oder nur anteilig auferlegt werden.

Wenn eine bestimmte Dienstkleidung vorgeschrieben wird, kann beispielsweise im Tarifvertrag die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers geregelt werden, wenn sich die Kleidung auch zum Tragen außerhalb der Arbeit eignet.

Kosten senken und Sicherheit erhöhen durch Miet-Schutzkleidung

Durch das Mieten von Schutzkleidung bei einem professionellen Textilservice wie bardusch können Unternehmen nicht nur ihre Kosten für Kauf und Erhalt der Kleidung senken. Durch die Kenntnis aller relevanten Normen, die zertifizierte Reinigung und Kontrolle sowie den Rundum-Sorglos-Service bietet bardusch die optimale Schutzkleidung.

FAQs zur Schutzkleidung am Arbeitsplatz

Was ist der Unterschied zwischen Berufskleidung und Schutzkleidung?

Berufskleidung und Schutzkleidung unterscheiden sich dadurch, dass die Berufskleidung keine spezielle Schutzwirkung für den Träger hat. Schutzkleidung schützt vor thermischen und mechanischen Einwirkungen sowie Kontaminationen.

Wann ist zusätzlich zur Berufskleidung Schutzkleidung notwendig?

Schutzkleidung ist dann notwendig, wenn in einem Berufsfeld bestimmte Gefahren oder Risiken bestehen, denen sich die Arbeiter aussetzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kontakt mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen
  • Kontakt mit Strahlung oder elektrischer Energie
  • Kontakt mit hohen Temperaturen oder Flammen
  • Risiko von Stürzen, Abrutschen oder Stolpern
  • Risiko von Schnittverletzungen
  •  Risiko von Explosionen oder Bränden

In solchen Fällen muss zusätzlich zur Berufskleidung Schutzkleidung getragen werden, um die Arbeiter vor den Gefahren zu schützen. Diese Schutzkleidung kann beispielsweise Handschuhe, Schutzbrillen, Gesichtsmasken, Schutzanzüge oder einen Helm umfassen. Die Art der Schutzkleidung hängt von den spezifischen Gefahren ab, denen die Arbeiter ausgesetzt sind.

Was gibt es für Schutzkleidung?

Schutzkittel, Schürzen, Masken, Hauben, Handschuhe, Überschuhe und Schutzbrillen zählen als Schutzkleidung und können unterschiedlich getragen werden, um so den Arbeitnehmer zu schützen. bardusch bietet Ihnen funktionale und bequeme Schutzkleidung, die den Anforderungen Ihrer Branche entspricht. Gerne beraten unsere Textilexperten Sie zu Ihren Textilbedürfnissen!

In welchen Berufen muss man Schutzkleidung tragen?

Grundsätzlich ist das Tragen von Schutzkleidung in den Bereichen Industrie, Baugewerbe, Handwerk oder auch in der Medizin gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Arbeitsschutzvorschriften gibt es?

Zum Unfallschutz und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gibt es verschiedene Richtlinien und Regelungen, darunter das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die PSA Benutzungsverordnung. Verantwortlich für die Sicherheit der Arbeitnehmer ist der Unternehmer. Hilfe bei der Einhaltung kann er etwa von anderen betrieblichen Vorgesetzten über eine Pflichtenübertragung als auch durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit erhalten.

Wie oft hat man Anspruch auf neue Arbeitskleidung?

Wie oft ein Wechsel der Arbeitskleidung notwendig ist, hängt von der Branche ab, in der man arbeitet: Oft geben Betriebe wenige Garnituren an Arbeitskleidung aus, die sie wöchentlich reinigen lassen. Ist man im medizinischen oder in der lebensmittelverarbeitenden Industrie tätig, ist ein täglicher Wechsel der Arbeitskleidung gesetzlich vorgegeben.

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