
Wer bezahlt für Arbeitskleidung?
In welchen Berufen ist Berufsbekleidung üblich, was ist Schutzkleidung und zahlt der Arbeitgeber Arbeitskleidung oder müssen die Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden?
Diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitskleidung widmet sich unser ausführlicher Blogbeitrag. Außerdem haben wir Tipps für Unternehmen, die bei der Bereitstellung von Berufsbekleidung für ihre Angestellten sparen möchten.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitskleidung muss nicht zwangsläufig vom Arbeitgeber bezahlt werden, es sei denn, es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung. In beiden Fällen können erhebliche Kosten für Unternehmen oder dessen Mitarbeitern entstehen.
Fakten im Überblick
- Verantwortlichkeit von Beschaffung und Reinigung sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein
- Schutzkleidung und gestellte Arbeitskleidung sind kein geldwerter Vorteil
- Mietservice entlastet bei Kosten und Reinigung
Wer muss Arbeitskleidung tragen und wie wichtig ist sie?
Arbeitskleidung spielt in immer mehr Berufsgruppen und Unternehmen eine wichtige Rolle, denn das einheitliche Erscheinungsbild trägt zu einem professionellen Auftreten bei, fördert den Teamgeist der Mitarbeiter, hat einen Werbeeffekt und macht es Kunden leichter, die Mitarbeiter als solche zu erkennen. Berufsgruppen wie Handwerker, das Servicepersonal in der Gastronomie und Hotellerie und medizinische Fachkräfte tragen sehr häufig Berufsbekleidung. In einigen Berufen ist zudem eine spezielle Schutzkleidung über das Arbeitsrecht gesetzlich vorgeschrieben. Werden Mitarbeiter mit einheitlichen Shirts oder Jacken ausgestattet, die ein Logo des Arbeitgebers tragen, dann spricht man häufig von Dienstkleidung.
Eine Kostenfrage: Wer zahlt Arbeitskleidung?
Gewöhnliche Berufsbekleidung muss nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Allerdings übernehmen viele Unternehmen die Kosten für gebrandete Arbeitsshirts oder Jacken Ihrer Angestellten. Außerdem wird häufig im Arbeitsvertrag geregelt, ob die Arbeitskleidung gestellt wird oder vom Mitarbeiter selbst beschafft werden muss. Kellner beispielsweise haben keinen Anspruch auf die Bereitstellung schlichter Arbeitshemden oder Blusen. Verdienen sie allerdings weniger als den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag, gilt die Finanzierung der vom Arbeitgeber geforderten Dienstkleidung vom eigenen Gehalt als nicht zumutbar.
Im Fall einer Kündigung muss meistens laut Betriebsvereinbarung die gestellte Berufsbekleidung an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Ob die Berufsbekleidung vom Arbeitnehmer selbst gewaschen oder über das Unternehmen gereinigt wird, ist unterschiedlich geregelt. Hierzu sollte jedoch ebenfalls ein Absatz im Arbeitsvertrag aufgeführt sein. Eine professionelle Reinigung in Großwäschereien ist zum Funktionserhalt der Kleidung in jedem Fall vorteilhaft und entlastet zudem die Arbeitnehmer.
Anders verhält es sich mit sogenannter Schutzkleidung, die Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften für ihren Beruf während der Arbeit zum Schutz tragen müssen. Die Kosten hierfür hat in der Regel der Arbeitgeber zu zahlen oder zu erstatten. Neben der Bereitstellung oder Kostenübernahme von Schutzkleidung ist ein Arbeitgeber auch zur Reinigung dieser Schutzausrüstung verpflichtet. In unseren Großwäschereien bieten wir Unternehmen aller Branchen die professionelle Reinigung von Schutzkleidung an und setzen dabei selbstverständlich alle geltenden Vorgaben und Normen um.
Ist Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil?
Damit vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung dem Arbeitnehmer nicht als geldwerter Vorteil angerechnet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es wichtig, dass das Tragen einheitlicher Kleidung am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird und diese nicht in der Freizeit getragen wird. Außerdem muss dieser die Kosten in voller Höhe übernehmen oder erstatten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird gestellte Berufsbekleidung für Beschäftigte nicht als geldwerter Vorteil gewertet. Da spezielle Schutzkleidung per Arbeitsrecht vorgeschrieben ist, gilt diese ebenfalls nicht als geldwerter Vorteil. Unternehmen können die Kosten in diesem Fall als Betriebsausgaben geltend machen.
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Mietwäsche ist im Vergleich zum Kauf mit einem geringeren finanziellen Aufwand für Unternehmen verbunden und bietet Ihren Angestellten eine hohe Qualität, Tragekomfort, zuverlässigen Schutz und ein einheitliches Auftreten gegenüber Kunden. Selbstverständlich übernehmen wir bei unserem Mietservice auch die professionelle Textilreinigung in einer unserer Großwäschereien in ganz Deutschland.
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